Energie Schneider GmbH & Co. KG
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen und Widerrufsbelehrung für Verbraucher (Stand 02. Dezember 2019)
1. Allgemeines:
Diesen und allen künftigen Angebote und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Die Unwirksamkeit einer oder eines Teils einer Klausel berührt den andern Teil der Klausel(n) nicht.
2. Preise, Zahlung und Steuern:
Es gelten die vereinbarten Preise und Zahlungsziele. Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, wenn nach
Abschluss des Vertrages Änderungen von Abgaben oder Steuern (z.B. Umsatz- oder Energiesteuer) eintreten, unsere Preise für zukünftige Lieferungen im Umfang der eingetretenen Änderung anzupassen, wenn die preislichen Auswirkungen nicht anderweitig ausgeglichen werden können. Ist der Käufer Verbraucher, gilt die vorstehende Regelung nur dann, wenn die Lieferfrist nach Abschluss des Vertrages mehr als vier Monate beträgt. Bei vom Käufer zu vertretenden Minderabnahmen behalten wir uns das Recht vor, die erhöhten Frachtkosten entsprechend weiter zu belasten. Der Käufer ist für die Verwendung der Ware zum vorgesehenen und steuer- und zollrechtlich zulässigen Zweck sowie dafür verantwortlich, dass bei unversteuerten Lieferungen der steuerliche Empfänger über die erforderliche zollamtliche Erlaubnis verfügt. Er haftet für Steuer- und Zollabgaben, die wir aufgrund bestimmungswidriger Verwendung der Ware oder fehlender zollamtlicher Erlaubnisse zahlen müssen.
3. Lieferung und Versand:
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar, insbesondere die Teillieferung verwendbar und die Restbelieferung sichergestellt ist. Die für die Preisberechnung maßgebende Maß- oder Gewichtsfeststellung erfolgt an unseren Lieferstellen. Verlangt der Käufer bahnamtliche Verwiegung auf der Abgangsstation, so erfolgt dies auf seine Kosten. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
4. Lieferstörungen und Teillieferungen:
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Rohstoff- oder Energiemangel, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung und Verkehrsstörungen sowie staatliche Maßnahmen befreien, sofern wir diese Umstände nicht zu vertreten haben, für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wir sind berechtigt, innerhalb angemessener Frist die ausgefallenen Mengen nachzuliefern, soweit die Teillieferung für den Käufer verwendbar und daher von Interesse ist. Sollten wir unverschuldet aus den in Satz 1 genannten Gründen auch zu Teillieferungen nicht in der Lage sein, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir werden den Käufer hierüber unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht:
Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ist der Käufer Verbraucher kann dieser ein Zurückbehaltungsrecht für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis wie die aufrechenbare Forderung ohne die zusätzlichen Voraussetzungen des Satzes 1 geltend machen. Rechte des Käufers im Fall mangelhafter Lieferung sowie die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 5 unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt:
Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit völliger Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich der Umsatzsteuer, auf den Käufer über. Ist der Käufer Unternehmer gelten die nachfolgenden Regelungen ergänzend: Besteht mit dem Käufer eine laufende Geschäftsverbindung, bleibt das Eigentum
an sämtlichen von uns gelieferten Waren („Vorbehaltsware“) bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Im Fall der Weiterveräußerung der Ware vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschl. Umsatzsteuer) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Ware treten oder sonst hinsichtlich der Ware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns seine Forderungen gegen Dritte aus Weiterveräußerung einzeln nachzuweisen und den Erwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben, mit der Aufforderung, an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Erwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen. Soweit der Käufer die Forderung selbst einzieht, hat er die
eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen. Zu einer anderweitigen Abtretung ist der Käufer nicht befugt. Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen werden, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Wird die Vorbehaltsware mit einer Sache des Käufers verbunden oder vermischt, die als Hauptsache anzusehen ist (§ 947 Abs. 2 BGB), überträgt der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache und wird das entstandene Miteigentum an der Sache für uns treuhänderisch verwahren.
7. Sicherheiten, Leistungsverweigerung sowie nachträgliche Stornierung:
Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine nach Vertragsschluss auf Seiten des Käufers eintretende Vermögensverschlechterung und bei Zahlungsverzug oder sonstigen schweren Pflichtverletzungen des Käufers, können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele oder eine gewährte Stundung widerrufen. Kommt der Käufer dem Verlangen nicht nach, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche zukünftige Lieferungen verweigern. Soweit Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, werden wir nicht benötigte Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freigeben. Gegenüber Unternehmern gilt: Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Sofern wir ausnahmsweise einem Käuferwunsch nach kulanzweiser Vertragsstornierung (hiervon erfasst sind ausdrücklich nicht gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- oder Rücktrittsrechte) nachkommen, haben wir einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Dieser beläuft sich wenn der Käufer keinen oder einen geringeren Schaden nicht nachweist – auf 20 % des stornierten Warenwerts, mindestens netto 95,00 Euro.
8. Leihgebinde und Umschließungen:
Leihgebinde bleiben Eigentum des Verkäufers; sie dürfen – ohne anders lautende ausdrückliche Genehmigung – nur zum Transport und zur Lagerung der von uns gelieferten Waren verwendet werden. Der Käufer hat ihm überlassene Umschließungen (insbesondere Tankwagen, Kesselwagen und Tankschiffe) unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, fachgerecht zu entleeren und in sauberem Zustand an die Rücklaufadresse fracht- und
spesenfrei zurückzusenden; anderenfalls hat er die Überliege- oder Standgelder und Umschließungsmieten zu zahlen. Wir sind berechtigt, Umschließungen auf Kosten des Käufers instandsetzen zu lassen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, von ihm bereitgestellte Umschließungen auf ihre Eignung und Sauberkeit zu prüfen und für deren Eignung/Sauberkeit verantwortlich. Der Käufer haftet für jede schuldhafte Beschädigung/Verlust der ihm oder einem von ihm benannten Dritten überlassenen Leihgebinde und Umschließungen vom Tage ihres Versandes bis zur Rückgabe bei der von uns genannten Rücklaufadresse.
9. Gewährleistung und Haftung:
Gegenüber Unternehmern als Käufer gilt:
Liefergegenstand mit offensichtlichen Mängeln oder anderen Mängeln, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Alle anderen Mängel hat der Käufer binnen sieben Werktagen ab dem Zeitpunkt zu rügen, in dem sich der Mangel zeigte. Sie sind zur Mitwirkung an einer Probenentnahme verpflichtet. Bei Lieferung mangelhafter Ware besteht lediglich Anspruch auf Ersatzlieferung. Ist diese gleichfalls mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstands an den Käufer. Gegenüber Unternehmern und Verbrauchern gilt:
Für den konkreten und ordnungsgemäßen Einsatz, die Verwendung und die Lagerung der gelieferten Ware ist der Käufer verantwortlich.
Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer Pflicht handelt, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf („vertragswesentliche Pflichten“). Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung (I) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, (II) nach dem Produkthaftungsgesetz, (III) wegen der Übernahme einer Garantie und/oder wegen (IV) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Für den Fall, dass der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Recht ist, ist Gerichtsstand Meißen (Verwaltungssitz des Verkäufers) oder nach Wahl des Verkäufers der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Hinweise zu Bonitätsabfragen:
Soweit es erforderlich ist, weil wir in Vorleistung treten und daher ein Zahlungsausfall möglich ist, führen wir sowohl vor Beginn des Vertrages als
auch jederzeit während der Laufzeit, insbesondere bei Zahlungsverzug, eine Bonitätsprüfung durch. Dazu übermitteln wir den Käufernamen, Kontaktdaten und ggf. das Geburtsdatum, soweit schutzwürdige Interessen des Käufers nicht entgegenstehen, und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Wir löschen die Daten einer Bonitätsauskunft, wenn wir sie nicht mehr als Entscheidungshilfe benötigen. Rechtsgrundlage für das Einholen einer Bonitätsauskunft ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO mit unserem berechtigten Interesse, nur dann in Vorleistung zu treten, wenn wir uns von einer guten Bonität überzeugt haben. Das schutzwürdige Interesse des Käufers, dass die Daten nicht zu diesem Zweck verwendet werden, überwiegt demgegenüber in der Regel nicht, da der Käufer mit einer Bonitätsabfrage im Vorfeld unseres Vertrags bzw. während der Laufzeit eines Vertrags üblicherweise rechnen kann. Rechtsgrundlage ist außerdem Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO, soweit der Käufer uns eine Einwilligung erteilt hat. Im Übrigen verweisen wir auf unser Informationsblatt zum Datenschutz.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher, Widerrufsbelehrung:
Nachfolgend erhalten Sie eine Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen des gesetzlichen Widerrufsrechts für Verbraucher. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns die:
Energie Schneider GmbH & Co. KG
Hafenstraße 47, 01662 Meißen
Telefon: 03521 / 75 000
Telefax: 03521 / 75 00 11
E-Mail: info@energie-schneider.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Es gibt gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht (§ 312 g BGB). Insbesondere erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 4 BGB vorzeitig, wenn sich die Ware bei Lieferung mit Restbeständen in Ihrem Tank vermischt. Energie Schneider GmbH & Co. KG